Zeugnisse
Noten sind das A und O jeder Schullaufbahn.
Von ihnen ist die Versetzung in die nächsthöhere Klasse oder gar das Bestehen oder Nichtbestehen des Abiturs oder der mittleren Reife abhängig. Sie haben unübersehbare Auswirkungen auf das berufliche Fortkommen und damit die Zukunft Ihres Kindes.
Die wiederholte Nichtversetzung oder das Nichtbestehen des Abiturs oder der mittleren Reife bedeuten in vielen Fällen das Aus für den gewünschten Beruf.
Umso wichtiger ist es, dass diese für Ihre Kinder so bedeutsamen Entscheidungen mit den rechtlichen Vorgaben übereinstimmen. Insbesondere in formeller Hinsicht werden die rechtlichen Anforderungen oftmals nicht berücksichtigt.
Aber auch in der Gestaltung der Prüfungsinhalte und bei deren Beurteilung sind die Prüfer nicht frei, sondern an rechtliche Vorgaben gebunden. Sind diese Vorgaben nicht hinreichend beachtet, kann dies zur Rechtswidrigkeit und damit zur Aufhebung der betroffenen Beurteilung führen.
Es empfiehlt sich, bei Bedenken gegen eine Note in einem Versetzungs- oder Abschlusszeugnis vorsorglich schriftlich Widerspruch bei der Schule einzulegen. Die Frist hierzu beträgt einen Monat ab Bekanntgabe der Note. Dann muss der Widerspruch bei der Schule eingegangen sein.
Eine E-Mail reicht übrigens nicht aus.
Gerne bin ich Ihnen bei der Beurteilung der Erfolgsaussichten und Führung des Verfahrens behilflich.
