Schulordnungsmaßnahmen
Fehlverhalten Ihres Kindes in der Schule kann mit erzieherischen Maßnahmen wie Nacharbeiten, Ermahnung oder Ausschluss vom laufenden Unterricht belegt werden.
Ordnungsmaßnahmen werden bei schwerem oder wiederholten Fehlverhalten verhängt.
Sämtliche Ordnungsmaßnahmen sind schriftlich bekannt zu geben und zu begründen.
Mögliche Maßnahmen sind:
- - der schriftliche Verweis
- - die Überweisung in eine andere Klasse oder Lerngruppe
- - der vorübergehende Ausschluss vom Unterricht
- - die Entlassung von der Schule (Schulverweis)
Haben Sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer Ordnungsmaßnahme, können Sie hiergegen schriftlich Widerspruch bei der Schule einzulegen.
Bitte beachten Sie, dass der Widerspruch innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Ordnungsmaßnahme bei der Schule eingegangen sein muss. Eine E-Mail reicht nicht aus.
Ich helfe Ihnen gerne bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit der Maßnahme und bei der rechtlichen Durchsetzung Ihres Widerspruchs.
