DISZIPLINARSACHEN

Disziplinarsachen

Disziplinarmaßnahmen sind häufig der Gipfel einer tiefgreifenden Auseinandersetzung zwischen dem Beamten und seinem Dienstherrn.
Die Folgen eines solchen Verfahrens können gravierend sein und im schlimmsten Fall die Beendigung des Dienstes unter Aberkennung der Ruhestandsbezüge bedeuten.
Umso wichtiger ist es, in einem derartigen Verfahren gut beraten zu sein. Die Kenntnis der einschlägigen rechtlichen Vorschriften ist unerlässlich, will man nicht Gefahr laufen, sich durch vorschnelle Erklärungen in eine aussichtslose Position zu manövrieren. Einmal abgegebene Stellungnahmen sind kaum noch zu widerrufen.
Es empfiehlt sich also dringend, bereits in einem frühen Verfahrensstadium einen rechtlichen Berater einzuschalten.