Dienstrecht

Das Dienstrecht der Beamten kann in vielfacher Hinsicht Anlass zu Fragen und Problemen geben. Dies können einfach nur Zweifelsfragen bei der Anwendung der jeweiligen dienstrechtlichen Vorschriften, es können aber auch ernsthafte Auseinandersetzungen mit Kollegen oder Dienstvorgesetzten sein.

In derartigen Fällen ist es sinnvoll, sich frühzeitig über die Rechtslage zu informieren. So ist sichergestellt, dass nicht durch Unkenntnis einzelner Vorschriften Fehler gemacht und Erklärungen abgegeben werden, die sich später kaum noch wiedergutmachen lassen.

Sind bereits Verfügungen ergangen, müssen diese innerhalb der Fristen mit den geeigneten Rechtsbehelfen angeriffen werden, da sie sonst bestandskräftig werden und nicht mehr abänderbar sind. In der Regel empfiehlt es sich, parallel hierzu das Gespräch mit den zuständigen (oder auch den übergeordneten) Stellen zu suchen, um auf diesem Weg eine für alle Seiten gangbare Lösung zu finden. Auch hierzu ist die eingehende Kenntnis der gesetzlichen Vorschriften unerlässlich.

Ich stehe Ihnen gerne, sei es mit einer Beratung, sei es mit einer längerdauernden Vertretung, bei der Verfolgung und Durchsetzung Ihrer Interessen zur Verfügung.